Die durch das StRefG 2015/2016 erfolgten Änderungen machen die Ermittlung eines erstmaligen Stands der Innenfinanzierung notwendig. Nach der vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Berechnungslogik könne vereinfachend eine Subtraktion des Stands des steuerlichen Evidenzkontos vom unternehmensrechtlichen Eigenkapital erfolgen. Die Autoren stellen Überlegungen an, wie diese Berechnung bei Kreditinstituten erfolgen könnte.