Unter einem Grenzgänger versteht man eine natürliche Person, die im Grenzgebiet eines Staates wohnt und in dem Grenzgebiet eines anderen Staates arbeitstäglich einer nichtselbständigen Arbeit nachgeht. In der Regel sind die beteiligten Vertragsstaaten Nachbarstaaten. Die Grenzgängerregelungen zielen auf eine Besteuerung im Wohnsitzstaat. Damit werde das Tätigkeitsstaatprinzip des Art 15 Abs 1 OECD-MA in sein Gegenteil verkehrt. Der Autor analysiert die dt Regelungen mit Frankreich, Ö und der Schweiz im Lichte der Rsp.