Über zehn Jahre sei in der Arbeitsgruppe 1 des OECD-Fiskalkomitees darüber gestritten worden, ob im Fall der internationalen Arbeitskräfteüberlassung der Arbeitskräftegesteller oder der Gestellungsnehmer die Funktion des Arbeitgebers innehabe. Im Update 2010 des OECD-Kommentars sei ein Schlussstrich unter diese Divergenzen gezogen worden und dass auf das nationale Recht zurückzugreifen sei. Jedoch sei das Problem damit nicht gelöst worden. Loukota fasst die turbulenten Entwicklungen zusammen.