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Der mehrgliedrige Dividendenbegriff im OECD-Musterabkommen und im DBA Österreich - Deutschland (Kaeser, SWI 11/2015, S. 515)

Artikelrundschau November 2015Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/17ÖStZ 2016, 25 Heft 1 und 2 v. 22.1.2016

Das Besteuerungsrecht an Dividenden komme dem Staat zu, in dem der (nutzungsberechtigte) Empfänger ansässig ist. Dem Staat, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig sei, gewähre das OECD-MA ein Quellensteuerabzugsrecht zu, das je nach Art und Höhe der Beteiligung beschränkt sei. Diese unterschiedliche Qualifikation müsse allerdings nicht zwangsläufig auch für ein anwendbares Abkommen gelten sondern resultiere aus dem jeweiligen lokalen Recht.

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