In der dt wie in der österr Steuerrechtslandschaft ist ein Streit zu gewärtigen, in dem munter gefochten wird. Sein Kennzeichen ist eine diametral entgegenstehende Positionierung der Finanzverwaltung einerseits, der finanzgerichtlichen Spruchpraxis andererseits, begleitet durch eine Vielzahl einschlägiger Aufsätze. Bei dem Streit geht es um die Frage, welchen Einfluss das abkommensrechtlich-begleitende Sekundärrecht (Verwaltungsverlautbarungen, insb der OECD-Musterkommentierung), auf die Auslegung innerstaatlicher Normen nimmt.