Mit der Steuerreform 2015/2016 sei das Regime der Einlagenrückzahlung neu geregelt und durch das System der Innenfinanzierung ergänzt worden. Im neuen Regime könnten Beteiligungserträge nur vorliegen, wenn die ausschüttende Kapitalgesellschaft "Gewinne" erzielt habe und diese als Innenumsätze zu erfassen seien. Die Innenfinanzierung knüpfe an den Jahresüberschuss iSd UBG an. Mit Verordnung vom 26. 4. 2016 seien die Außenwirkungen von Umgründungen auf die Innenfinanzierung geregelt worden.