E-Mails werden in der Kommunikation zwischen Abgabenbehörden und Abgabepflichtigen immer häufiger gebraucht. Jedoch sei Vorsicht geboten, weil E-Mails in der BAO für Bundesabgaben als "rechtliches Nichts" gelten. Während das E-Mail bei Landes- und Gemeindeabgaben sowie im Verfahren nach dem AVG gesetzlich zulässig sei, hinke die BAO bei Bundesabgaben der täglichen Praxis weit hinterher. Es sei Zeit, die BAO ins 21. Jahrhundert zu führen und die Einbringung von Anbringen per E-Mail zuzulassen.