Bei Erwerb einer Vorsorgewohnung seien idR bereits vor Übergabe des Objekts vom Käufer Zahlungen zu leisten. In diesem Zusammenhang stelle sich für den Käufer die Frage des Vorsteuerabzugs bzw der Möglichkeit der Überrechnung des Vorsteuerguthabens an den Verkäufer. Die Steuerreform 2015/2016 bringe hier wesentliche Änderungen.