Der UFS habe sich wiederholt mit der Steuerbarkeit von Preisen mit unterschiedlichen Sachverhalten beschäftigt und sei zu abweichenden rechtlichen Beurteilungen gekommen. Er habe die Steuerbarkeit eines Anerkennungspreises ebenso verneint wie für einen aus Anlass bereits erschienener Beiträge im Nachhinein verliehenen Journalistenpreis. Hingegen habe der UFS die Steuerpflicht für Anerkennungspreise einer Dissertation bejaht; dem sei allerdings der VwGH mit Entscheidung vom 16. 12. 2015 entgegengetreten.