Die Einlagenrückzahlung wurde mit dem StruktAnpG 1996 geregelt und sei lange Zeit unangetastet geblieben. Das mit dem StRefG 2015/2016 eingeführte Konzept des Primats der Gewinnausschüttung sei mit dem AbgÄG 2015 schon wieder verworfen worden. Die Autoren skizzieren Problembereiche bei der Evidenzierung des Einlagenstands und der Innenfinanzierung und besprechen Zweifelsfragen iZm der Rückführung von Großmutterzuschüssen. Es bleibe abzuwarten, ob eine nochmalige Novellierung erforderlich sein wird, oder ob die Klärung der wesentlichen Fragen durch das BMF im Erlasswege erfolgen kann.