Der Begriff des Grundstücks ist ein Kernelement der ImmoESt: Grund und Boden, Gebäude und grundstücksgleiche Rechte zählen nach § 30 EStG zu Grundstücken in der ImmoESt. Der Beitrag klärt den Begriff der "grundstücksgleichen Rechte".
Der Begriff des Grundstücks ist ein Kernelement der ImmoESt: Grund und Boden, Gebäude und grundstücksgleiche Rechte zählen nach § 30 EStG zu Grundstücken in der ImmoESt. Der Beitrag klärt den Begriff der "grundstücksgleichen Rechte".