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EuGH Rs Dilly: Pyrrhussieg oder neue Chance auf Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe?

Steuerrecht aktuellMag. Daniel PfauÖStZ 2016/478ÖStZ 2016, 325 Heft 12 v. 20.6.2016

Vor dem Hintergrund der in der Rs Dilly´s Wellnesshotel GmbH ergangenen Schlussanträge des Generalanwalts11Schlussanträge des Generalanwalts Wahl vom 17. 3. 2016 in der Rs Dilly´s Wellnesshotel GmbH, C-493/14 , ECLI:EU:C:2016:174. werden in der Fachliteratur Stimmen laut, die nunmehr auch einen Anspruch der Dienstleistungsbetriebe auf Vergütung der Energieabgaben für die Vergangenheit als begründet erachten.22Vgl Laudacher, Energieabgabenvergütung doch für Dienstleister ab 2011 und die Folgejahre?, SWK 2016, 542; Caspari, Schlussanträge in der Rs C-493/14 , Dilly´s Wellnesshotel GmbH, SWK 2016, 546; Kapferer/Lebenbauer, Unzulässige Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe?, ÖStZ 2016, 197 ff; Strobl, Energieabgabe: Vergesslichkeit kommt Finanz teuer, Der Standard/Wirtschaftspolitik 17. 3. 2016. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Rechtsansicht auseinander und analysiert die Auswirkungen eines potenziellen, die nationale Maßnahme als unzulässige Beihilfe qualifizierenden EuGH-Urteils auf die nationale Rechtslage.

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