Das mit dem StRefG 2015/2016 eingeführte Maßnahmenpaket zur Betrugsbekämpfung hat die Aufzeichnungspflichten der Bundesabgabenordnung grundlegend erweitert. Zahlreiche (Praxis-)Fragen sind seit der Einführung entstanden. Der Beitrag soll eine Antwort auf die wesentlichsten Fragen bieten.