Das bisherige Konzept der Wegzugsbesteuerung im österr Recht sei nach Einschätzung von Spies eher dem Begriff "Chaos", denn "System" zuzuordnen. Vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Steuerreformkommission und der jüngeren EuGH-Rechtsprechung sei mit dem AbgÄG 2015 die Wegzugsbesteuerung sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich grundlegend geändert worden. Die Neuregelung sei dem Begriff "System" zuzuordnen.