Bei Nichtmeldefonds führe die Besteuerung dazu, dass Anleger pauschal besteu-
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ert würden. Diese pauschale Besteuerung könne jedoch durch Erbringen eines Selbstnachweises korrigiert werden. Die Autorinnen diskutieren, gegenüber wem dieser Nachweis erbracht werden kann und welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.