Nachdem es bereits im Jahr 2014 durch den neuen BMF-Erlass vom 12. 6. 2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014, zur grenzüberschreitenden Arbeitskräftegestellung zu umfangreichen Änderungen in der Behandlung von internationalen Arbeitskräftegestellungen gekommen ist, treten mit 1. 12. 2014 bzw 1. 1. 2015 weitere Verwaltungs- und Gesetzesänderungen in Kraft, welche eine geänderte steuerliche Abwicklung grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassungsverhältnisse nach sich ziehen.