Der Verfassungsgerichtshof habe die Abzugsverbote für hohe Gehälter und sonstige Bezüge für verfassungskonform erklärt. Das objektive Nettoprinzip werde ein weiteres Mal durchbrochen. Stehe das objektive Nettoprinzip zur Disposition der Steuerpolitik, könne die Steuerbelastung exzessiv steigen. Der Stellenwert des objektiven Nettoprinzips wird analysiert. Das objektive Nettoprinzip sei ein Eckpfeiler einer sachgerechten Ertragsbesteuerung. Abzugsverbote würden zu einer Besteuerung eines tatsächlich nicht erzielten Einkommens und zu exzessiven Steuerlasten führen.