Das BMF hat Aussagen zu bislang de facto nicht steuerlich sanktionierten "Profibetrieben" durch gemeinnützige Sportvereine getroffen (Wartungserlass 2015 zu den VereinsR 2001 vom 27. 2. 2015, BMF-010219/0074-VI/4/2015, BMF-AV Nr 40/2015; insb Einfügung eines Abschnittes 10; vgl auch Krammer/Hofer, Grundlegende Änderungen im Profisport, SWK 2015, 441). Betroffen sind ausschließlich Vereine, die sog "Mannschaftssportarten" ausüben. Im Folgenden werden die wesentlichsten Inhalte des Erlasses dargestellt und mit Anmerkungen sowie ergänzenden Überschriften versehen.