Wenige Vereine können in Österreich die Gemeinnützigkeitskriterien im Sinne der Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (§§ 34 ff BAO) erfüllen und daher steuerlich als steuerbefreit angesehen werden. Neben den Vereinen selbst können auch andere Formen von Gesellschaften einen steuerlichen Gemeinnützigkeitsstatus erwirken (zB gemeinnützige GmbH). Insbesonders die Frage einer möglichen Steuerpflicht von Vereinsfesten ist bei gemeinnützigen Vereinen wichtig. Nachfolgend werden diese Themenkomplexe näher erläutert.