Eine Nichtgemeinschaftsware wird im Versandverfahren verspätet gestellt und anschließend in das Verfahren der aktiven Veredelung überführt. Welche abgabenrechtlichen Konsequenzen knüpfen sich daran?
Eine Nichtgemeinschaftsware wird im Versandverfahren verspätet gestellt und anschließend in das Verfahren der aktiven Veredelung überführt. Welche abgabenrechtlichen Konsequenzen knüpfen sich daran?