Aufgrund der äußerst engen Auslegung und Behandlung des § 29 FinStrG als Ausnahmeregelung durch die Höchstgerichte würden zahlreiche Selbstanzeigen nicht zum gewünschten Ziel, nämlich der Strafbefreiung, führen. Die Checklist soll dem Autor zufolge dazu dienen, die häufigsten Fehler zu vermeiden, sie ersetze jedoch keinesfalls die detaillierte Auseinandersetzung mit dem Einzelfall.