Die Berufsrechte der in § 22 EStG aufgezählten Katalogberufe sehen oftmals die Verpflichtung zur Wahrung der Verschwiegenheit vor. Im Abgabenverfahren jedoch normiert § 119 BAO die Pflicht, abgabenrechtlich relevante Sachverhalte "… vollständig und wahrheitsgemäß ..." offenzulegen. Joklik-Fürst informiert, in welchen Bereichen abgabenrechtlich bedeutsame Berufsgeheimnisse zu beachten seien und zeigt praxisrelevante Vorschläge zur Lösung des Konflikts auf.