Eine Bestimmung im VAG betreffend das Verbot, von der Geldwäschemeldestelle ermittelte Daten an die für die Verfolgung von Finanzvergehen zuständigen Stellen weiterzuleiten und zu verwerten, sei zu Beginn des Jahres 2014 aufgehoben, aber bald darauf wiederum in das Gesetz aufgenommen worden.