Die Autorin bietet eine Übersicht aktueller BFG-Entscheidungen zum AVAB. § 33 Abs 4 EStG normiere die Voraussetzungen für die Gewährung des AVAB. Neben den in der Person des Partners gelegenen Voraussetzungen dürfe dieser nicht mehr als 6.000 € jährlich erzielen. In diese Grenze seien auch die nach § 3 Abs 1 Z 4 lit a, nach § 3 Abs 1 Z 10, 11 und 32 EStG sowie die aufgrund zwischenstaatlicher oder anderer völkerrechtlichen Vereinbarungen steuerfreien Einkünfte miteinzubeziehen. Für den AVAB seien sämtliche Bezüge des (Ehe-)Partners zu berücksichtigen.