Doralt sieht einen offenkundigen Widerspruch in der Besteuerung von Sachbezügen im Vergleich zu Barbezügen ("Das Sachbezüge-Paradoxon"). Barlohn und Sachbezug würden ungleichmäßig besteuert. Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Leistungsfähigkeitsprinzips läge vor, die Verwaltungspraxis sei gesetzwidrig. Entgegen dieser Ansicht erfolge die Besteuerung von Sachbezügen in der Praxis in keiner Weise gesetzwidrig. Die Welt der Personalverrechnung sei völlig in Ordnung.