Das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 - kundgemacht am 30. 7. 2013 in BGBl I 2013/139 - sehe neben diversen Neuregelungen im Bereich des ASVG und des GSVG auch umfangreiche Vereinfachungen im Bereich der Auftraggeberhaftung in § 67 ASVG vor, die mit 1. 1. 2015 in Kraft treten würden.