Der Verzicht auf die Einbeziehung unwesentlicher Tochterunternehmen in einen IFRS-Konzernabschluss stelle nach Fröhlich das Vorliegen eines Fehlers im Sinne der IFRS mit allen möglichen Konsequenzen für die Abschlussprüfung und die Berichterstattung des Prüfers an die Organe einer Gesellschaft dar. Diese Sichtweise wird von den Autoren ausdrücklich nicht geteilt. Im Artikel wird dazu eine ausführliche Begründung gegeben.