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Unwesentliche, nicht konsolidierte Tochterunternehmen - Teil II (Fröhlich, RWZ 2014/84, S. 378)

ArtikelrundschauGesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/138ÖStZ 2015, 94 Heft 4 v. 16.2.2015

Unwesentliche Tochterunternehmen bzw Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung würden oftmals nicht in den Konzernabschluss einbezogen, weil der mit der Konsolidierung verbundene Arbeitsaufwand zu hoch sei und der Informationsgehalt des Konzernabschlusses ohnehin nicht verändert werde. Im Teil I des Beitrags sei auf die Beurteilung der Wesentlichkeit und die Behandlung im Konzernabschluss eingegangen worden, im nunmehrigen Teil II würde die Problematik des erstmaligen Einbezugs und die Konsequenzen für den Abschlussprüfer behandelt.

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