Seit 1. 3. 2014 sei die Möglichkeit, Gehälter von Managern als Betriebsausgaben geltend zu machen, mit Euro 500.000,- pro Person und Jahr gedeckelt. Der VfGH verzögere, erschwere und verteuere allerdings den Zugang zur Prüfung der Verfassungskonformität dieser neuen Regelung. Der Autor erhebt eine Systemkritik.