Die mit dem 1. StabG 2012 eingeführte Immobilienertragsbesteuerung stoße auf enorme verfassungsrechtliche Bedenken. Bereits im Juni 2014 sei der VfGH aufgefordert worden, die Neuregelung hinsichtlich der Versagung des Werbungskostenabzugs einer Gesetzesprüfung zu unterziehen. Vor Kurzem sei der Weg zum VfGH erneut beschritten wurde. Diesmal richte sich die Beschwerde gegen die Besteuerung von "Altvermögen" an sich. Fraglich sei, ob ein Verstoß gegen den Vertrauensschutz vorliege.