Im Rahmen des BEPS-Projekts der OECD seien sieben "Leistungsanforderungen" veröffentlicht worden; eine davon, "Action 8" behandle Fragen der Sicherung sachgerechter Verrechnungspreisgestaltungen bei Übertragung immaterieller Vermögenswerten. Für die Besteuerungspraxis würden vor allem die Aussagen über die Zurechnung der Immaterialgütererträge von Bedeutung sein; wichtige Erkenntnisse seien auch aus den Ausführungen zur steuerlichen Behandlung der Konzernsynergien zu gewinnen.