In EAS 3340 habe das BMF die Meinung vertreten, dass Aufwertungsgewinne iSd § 14 Abs 4 Satz 3 ImmoInvFG zwischenstaatlich unter Art 13 Abs 2 DBA-Deutschland fallen und der Besteuerung in Ö unterliegen. Pinetz habe Zweifel an der Richtigkeit dieser Auffassung geäußert und komme zum Ergebnis, dass für diese Form der Aufwertungsgewinne Art 6 DBA-Deutschland zur Anwendung kommen müsse. Fraglich sei aber, ob Pinetz dabei vom aktuellen Besteuerungskonzept für inländische Grundstücks-(Kapital-)Gesellschaften ausgegangen sei.