Das 2. AbgÄG 2014 sehe neben einem neuen EU-FinStrZG und Anpassungen in diversen Abgabengesetzen sowie im Bereich des Tabakmonopols auch eine Reihe von ertragsteuerlichen Änderungen und Klarstellungen vor. Die aus Sicht der Unternehmensbesteuerung wichtigsten Neuerungen werden überblicksartig dargestellt.