Mit dem StRefG 2015/2016 werden die besonderen Steuersätze für bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2016 um 2,5 Prozentpunkte und für Grundstücksveräußerungen um 5 Prozentpunkte erhöht. Hinsichtlich der Berechnung und Nachversteuerung von Gewinnfreibeträgen gem § 10 EStG können sich dadurch erhebliche Auswirkungen ergeben. Der Beitrag widmet sich dieser Thematik und beantwortet damit im Zusammenhang stehende Zweifelsfragen.