Mit dem AbgÄG 2014 wurde in § 9 Abs 5 EStG eine laufzeitabhängige Abzinsung von Rückstellungen mit einem Fixzinssatz von 3,5 % eingeführt. Einer der Schwerpunkte der kürzlich veröffentlichten Wartung der EStR lag auf der Berücksichtigung dieser gesetzlichen Änderung. Der Beitrag beleuchtet die wesentlichen Neuerungen näher und untersucht diese auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den unternehmensrechtlichen Grundsätzen der Abzinsung.