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Bestimmung der Vertragsdauer von Bestandverträgen im Anwendungsbereich des MRG (Twardosz, SWK 29/2015, S. 1344)

Artikelrundschau Oktober 2015 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/927ÖStZ 2015, 698 Heft 23 v. 1.12.2015

Bestandverträge sind nach ihrem "Wert" zu vergebühren. Ob ein Vertrag von bestimmter oder von unbestimmter Dauer vorliegt, richtet sich nicht nach der Bezeichnung, sondern nach dem Inhalt des Vertrags. In der Praxis hänge es von vielen Umständen ab, ob eine oder beide Parteien gebunden sind. Insb seien dabei auch mietrechtliche Bestimmungen zu beachten.

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