Die Judikatur des VwGH zielt iZm der Vermietung von Wohnraum umsatzsteuerlich darauf ab, die Maßgeblichkeit unternehmerischen Handelns am Begriff "wirtschaftliche Tätigkeit" zu orientieren. Fraglich sei, ob die bislang bestehende Rsp, deren zugrunde liegende Sachverhalte ausschließlich in Anlehnung an die zur Ertragsteuer entwickelte Angehörigenjudikatur entschieden werden, im Beschwerde-/Revisionsverfahren (dennoch) tragfähig sind.