Im Vorfeld der Steuerreform 2015/2016 sei auf politischer Ebene diskutiert worden, inwiefern die Umverteilung von Steuerlasten durch die (Wieder-)Einführung von Steuern auf das Vermögen zum Ziel einer "gerechteren" Besteuerung beitragen könnte. Der Gesetzgeber realisierte die Umverteilungsfrage in Form einer Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen überwiegend auf Ebene des Einkommensteuertarifs gem § 33 EStG und verzichtete überraschenderweise auf die Gegenfinanzierung mittels (Wieder)Einführung einer eigenständigen Vermögens- bzw Erbschafts- und Schenkungssteuer oder auch durch Erhöhung der Grundsteuer.