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Ungereimtes beim Bescheidadressaten: der VwGH und § 142 UGB (Kotschnigg, SWK 30/2015, S. 1392)

Artikelrundschau Oktober 2015 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/918ÖStZ 2015, 697 Heft 23 v. 1.12.2015

Nach Ansicht des VwGH sei ein Feststellungsbescheid (§ 188 BAO), der eine gemäß § 142 HGB/UGB übernommene OG/KG betrifft, jedoch erst nach der Vermögensübernahme ergeht, an die zuletzt beteiligten Gesellschafter zu richten. Dagegen bestünden massive Bedenken.

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