vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zurechnung von Einkünften bei liechtensteinischen Versicherungsmänteln (Mechtler/Pinetz, BFGjournal 10/2015, S. 353)

Artikelrundschau Oktober 2015 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/908ÖStZ 2015, 696 Heft 23 v. 1.12.2015

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen stellt ein vom Versicherer zu tragendes Risiko das wesentliche Abgrenzungskriterium zu einer Kapitalanlage dar. Liegt ein solches maßgebliches Risiko nicht vor, sei zu prüfen, wem die Einkünfte aus den Wertpapieren des Deckungsstocks zuzurechnen sind. Liege die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis tatsächlich beim Versicherungsnehmer, seien die Erträgnisse auch diesem zuzurechnen (steuerlicher Durchgriff).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!