Mit den jüngsten Änderungen der Zins- und der Amtshilferichtlinie sei der Umfang des automatischen Informationsaustausches erweitert worden. Die Autoren untersuchen die Auswirkungen auf das nationale Recht und kommen zum Ergebnis, dass die EU damit ihre Kompetenzen deutlich überschritten habe. Mit einer differenzierten Quellenbesteuerung ließe sich das Ziel der Verhinderung der Steuerhinterziehung ebenso erreichen.