Sollen Darlehensverträge steuerlich anerkannt werden, wird hierfür gefordert, dass sie nach außen hin ausreichend zum Ausdruck kommen, einen klaren und eindeutigen Inhalt haben und einem Fremdvergleich standhalten, dh, dass sie auch zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Diese Kriterien kommen va dann zum Tragen, wenn die Finanzverwaltung den wahren wirtschaftlichen Gehalt einer Vereinbarung bezweifelt.