Seit 2013 umfassen die Begünstigungen und Abgabenbefreiungen des Art 34 BudgBG 2001 unter bestimmten Voraussetzungen
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auch die Rückgängigmachung von Ausgliederungen von KöR sowie die Zusammenlegung von Gebietskörperschaften. In der Checkliste wird überblicksartig dargelegt, wann die Rückgängigmachung einer ursprünglich vorgenommenen Ausgliederung sinnvoll ist und was dabei zu beachten ist.