Bilanzberichtigung und damit verbundenes Nachholverbot hätten Literatur und Judikatur viele Jahre intensiv beschäftigt. Im Zuge des AbgÄG 2012 sei es zu einer vollständigen Neuorientierung gekommen. Der Autor analysiert anlässlich des BFG-E vom 23. 6. 2015, RV/2100388/2013, die Neuregelung insb hinsichtlich ihres Inkrafttretens.