Der Aktivseite der Bilanz werde von Bilanzlesern, dem Gesetzgeber und auch in der bewertungsrechtlichen Literatur eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Allerdings sollte in Zeiten, in denen Gläubigernachlässe, die Abwicklung von "bad banks" oder die Restrukturierung von Verbindlichkeiten auf der Tagesordnung stehen, auch die Passivseite der Bilanz - und damit verbundene stille Reserven und stille Lasten - nicht unbeachtet bleiben. Im Beitrag wird - zeitnah zum Inkrafttreten des RÄG 2014 - auf aktuelle unternehmens- und bilanzsteuerrechtliche Fragen zur Bewertung von Verbindlichkeiten eingegangen.