Der EuGH hat in der Rs Kommission/Vereinigtes Königreich (C-172/13 ) einen neuen Puzzlestein zur grenzüberschreitenden Verlustverwertung im EU-Binnenmarkt hinzugefügt. Das Urteil - das zur Umsetzung des Grundsatzurteils Marks & Spencer im Vereinigten Königreich erging - wirft aufgrund der nur undeutlichen Ausführungen des EuGH jedoch erneut mehr Fragen als Antworten auf. Der Beitrag analysiert das Ergebnis kritisch und will dem Begriff der "finalen Verluste" auf Basis der Entscheidung genauere Konturen verleihen.