Im E 2011/13/08 beschäftigte sich der VwGH erstmals mit dem Zusammenwirken der steuerlichen Bestimmungen zur Liquidation einer Körperschaft (§ 19 KStG) mit dem Regime der Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG). Konkret hatte der VwGH darüber zu entscheiden, ob eine bereits in Konkurs befindliche Körperschaft als designierter GT einen Antrag auf Bildung einer Unternehmensgruppe stellen kann. In der Folge veröffentlichte das BMF eine im Verhältnis zu den bisherigen Aussagen in den KStR 2013 geänderte Rechtsauffassung. Der Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion dieses Themenbereichs.