In der E vom 28. 5. 2015, RV/5100045/2012, hatte das BFG über mehrere mögliche Probleme betreffend die Anwendungsvoraussetzungen des Art IV UmgrStG und die Möglichkeit zur Buchwertfortführung im Rahmen von Zusammenschlüssen zu entscheiden.
In der E vom 28. 5. 2015, RV/5100045/2012, hatte das BFG über mehrere mögliche Probleme betreffend die Anwendungsvoraussetzungen des Art IV UmgrStG und die Möglichkeit zur Buchwertfortführung im Rahmen von Zusammenschlüssen zu entscheiden.