Der VwGH habe jüngst die Zulässigkeit der Bildung einer Unternehmensgruppe für den Fall verneint, dass sich die als Gruppenträger intendierte Gesellschaft in Liquidation befindet. Im Zusammenspiel zwischen Gruppen- und Liquidationsbesteuerung käme es zu einer Erfassung der steuerlichen Einkünfte operativ tätiger Körperschaften im Abwicklungseinkommen des Gruppenträgers. Die Autoren besprechen die Entscheidung und gehen auf die Frage nach den möglichen Auswirkungen auf ähnlich gelagerte Sachverhalte ein.