Im Rahmen des Salzburger Steuerdialogs 2014 sei die Auffassung vertreten worden, dass bis zum Ende der Abwicklung nicht getilgte Verbindlichkeiten einer GmbH bei der Ermittlung des steuerlichen Abwicklungs-Endvermögens nicht anzusetzen seien. In die KStR sei diese Ansicht allerdings nicht übernommen worden. Die Autoren unterziehen die Rechtsansicht der Finanzverwaltung einer kritischen Würdigung und kommen zum gegenteiligen Schluss.